Wozu braucht man eine Blitzschutzanlage?
NA-Schutz = Netzanlagenschutz
Unter einer Blitzschutzanlage versteht man Vorkehrungen gegen schädliche Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf bauliche Anlagen. Ohne Blitzschutz können direkte Blitzeinschläge Teile von Gebäuden zerstören, wenn zum Beispiel in Baustoffen enthaltenes Wasser, Harz oder ätherische Öle in Holz explosionsartig verdampfen oder durch die Hitzewirkung der elektrischen Entladung Brände entstehen. Der Blitz kann weiter indirekt durch sein starkes elektromagnetisches Feld in elektrischen Leitungen oder metallischen Teilen wie Rohrleitungen innerhalb eines Gebäudes einkoppeln und Zerstörungen anrichten. Eine Blitzschutzanlage kann vor diesen unerwünschten Wirkungen keinen absoluten Schutz bieten, sie kann aber den Schaden und Auswirkungen von Blitzeinschlägen minimieren. Ein PV-Anlage erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Blitzschlags nicht. Sie wird von unseren qualifizierten Technikern in den vorhandenen Blitzschutz Ihres Gebäudes integriert. Die Leitungsverlegung wird bei evtl. äußerem Blitzschutz berücksichtigt.
Netzladung Batterie - Meine Batterie lädt sich aus dem Netz?
Vor allem im Winter, bei wenig Sonneneinstrahlung lädt sich die Batterie hin und wieder vom Netz, um sich nicht selbst (komplett) zu entladen. Diese Funktion dient dem Selbstschutz und stellt sicher, dass die Batterie möglichst lange funktioniert. Diesen Vorgang nennt man Balancing.
Was ist eine Netzverträglichkeitsprüfung?
Allgemein wird darunter eine netztechnische Prüfung verstanden, bei der anhand von Netzdaten – unter Beachtung bereits angeschlossener Anlagen sowie weiterer noch anzuschließender Anlagen, für die bereits Netzanschlussbegehren gestellt wurden – rechnerisch ermittelt wird, ob beispielsweise Kapazitätsengpässe vorliegen, ob es zu Netzüberlastungen kommen kann und welcher Verknüpfungspunkt sich für den Anschluss der Anlage sowie die Aufnahme des erzeugten Stroms in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eignet.
Wer führt die Prüfung durch?
Mit den besten Kontakten zu Energieversorgungsunternehmen (sog. EVUs) veranlassen wir die Netzverträglichkeitsprüfung für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was versteht man unter Null-Einspeisung?
PV-Anlagen mit Nulleinspeisung speisen keinen Strom ins Netz eines Energieversorgers ein, sondern der gesamte produzierte Strom der Anlage wird selbst vom Anlagen-Eigentümer verbraucht. Bei Freiflächenanlagen wird oft mit Null-Einspeisung gearbeitet.