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TOP 10 - Fragen zur Solarstrom-Erzeugung

01. Aus welchen Komponenten besteht eine Photovoltaikanlage?

Die Grundeinheit einer Photovoltaikanlage ist das Solarmodul, in dem zahlreiche Solarzellen elektrisch verschaltet sind. Mehrere Module werden zu einem Solargenerator verbunden.

Komponenten einer Photovoltaikanlage

Der von den Solarzellen produzierte Gleichstrom wird über Gleichstromleitungen zum Wechselrichter geführt. Dieses Gerät wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, der bei einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage über einen Einspeisezähler erfasst wird. Die Eigenstromnutzung erfordert einen weiteren Zähler, welcher den Eigenverbrauch erfasst. Überschüssiger Strom wird dabei ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Bei einer Inselanlage wird der erzeugte Wechselstrom vor Ort verbraucht und der Überschuss mittels Pufferakkus gespeichert.

 

02. Eignung Ihres Hauses für eine Photovoltaikanlage

Die Strahlungsintensität in Deutschland ist in allen Regionen des Landes, vor allem aber in Bayern und Baden-Württemberg, groß genug, um Photovoltaikanlagen sinnvoll zu betreiben. Grundsätzlich können Photovoltaikanlagen überall dort installiert werden, wo ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden ist. Den höchsten Ertrag bietet eine südorientierte Fläche mit etwa 28° Neigung. Eine Abweichung nach Südwest/Südost oder Neigungen zwischen 18° und 45° verringern den Energieertrag nur geringfügig. Verschattungen durch Bäume, Nachbarhäuser, Giebel, Antennen u.ä. sollten vermieden werden, da sie den Stromertrag deutlich reduzieren.

03. Platzbedarf einer Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 1.000 Watt (1 kWp) benötigt zwischen 6,5 - 10 m² Dachfläche, je nach Modultyp.

04. Energieertrag von Photovoltaikanlagen

Als Faustregel gilt in Bayern ein Energieertrag von 900 bis 1100 kWh / Jahr je installiertem Wp der Anlage. Dies hängt im Wesentlichen von der Ausrichtung der Anlage und der Dachneigung sowie von der Qualität und dem Wirkungsgrad der installierten Technik ab.

05. Muss Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden?

Nein, der Strom kann auch im eigenen Haushalt verbraucht und nur der Überschuss ins Netz eingespeist werden. Hierbei gibt es gemäß der EEG-Eigenverbauchsregelung für den selbstverbrauchten Strom etwas weniger Vergütung, dafür können jedoch die Kosten für den Strombezug reduziert werden.

Darüber hinaus kann Solarstrom direkt dort genutzt werden, wo kein Netzanschluss vorhanden ist, z.B. für solare Gartenlampen, solare Teichpumpen oder elektronische Kleingeräte. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit werden diese so genannten Inselanlagen häufig mit einem Akku als Energiespeicher ausgestattet.

06. Die Montage der Photovoltaikanlage

Photovoltaikmodule lassen sich auf nahezu allen Dachformen installieren. Professionell eingebaut sind sie ein echter Blickfang - das Gebäude wird aufgewertet.

Zur Auswahl stehen vier Möglichkeiten der Modulmontage. Die Aufdachmontage, die Indachmontage, die Freiaufstellung und die Fassadenmontage. Bei der Wahl der Montageart spielen, neben der für die Module günstigsten Ausrichtung und Neigung, auch optische und architektonische Gesichtspunkte eine Rolle.

07. Lebensdauer von Photovoltaikanlagen

Die Hersteller von Solarmodulen bieten inzwischen Leistungsgarantien zwischen 10 und 25 Jahren an. Erwartet wird eine Lebensdauer der Photovoltaikmodule von über 30 Jahren. Generell ist eine Photovoltaikanlage über Jahre wartungs- und störungsfrei.

Bei einzelnen Komponenten (wie z. B. bei Wechselrichtern) kann es vorkommen, dass diese während der Einsatzdauer repariert oder ausgetauscht werden müssen.

08. Genehmigung von Photovoltaikanlagen

Der Einbau einer Photovoltaikanlage bedarf in Bayern in der Regel keiner Baugenehmigung. Lediglich die Aufständerung der Module ist teilweise genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung bei denkmalgeschützten Gebäuden liegt im Ermessen des jeweiligen Denkmalschutzbeauftragten.
Einige Fördermittelgeber verlangen eine städtebauliche Stellungnahme.

09. Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich gibt es gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Vergütung je gelieferter kWh für 20 Jahre, zuzüglich des Jahres der Errichtung der Anlage (siehe § 21 EEG). Die Vergütungshöhe ist in § 32 und § 33 des EEG geregelt.

Zur Finanzierung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene zinsgünstige Darlehen angeboten.

In einigen Kommunen gibt es zusätzliche Zuschüsse.

10. Betriebs- und Wartungsaufwand

Photovoltaikanlagen arbeiten nahezu wartungsfrei. Die Betriebs- und Wartungskosten sind deshalb sehr gering.

Die wichtigste Arbeit ist das regelmäßige Ablesen des Stromzählers, damit Sie eine Störung, so selten diese in der Praxis auch auftritt, frühzeitig erkennen. Ab einer Anlagengröße von 10 kWp empfehlen wir die Installation eines Fernüberwachungssystems mit automatischer Störungsmeldung.

Staub und Schmutz auf den Solarmodulen werden i.d.R. in ausreichendem Maße durch Schnee und Regen entfernt. Besonders grobe Verschmutzungen (z.B. bei Laub und Vogelkot), die eine echte Teilbeschattung der Anlage verursachen, sollten entfernt werden.

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